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Phönix Carwash GmbH

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Top Reinigung aus Profi-Hand.

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Abholservice

Sie haben keine Zeit Ihr Auto zu waschen und auch keine Möglichkeit Ihr Auto zu bringen?

Kein Problem für uns! Gerne können Sie unseren Hol-Bringservice in Anspruch nehmen. Je nach Entfernung wird dieser Service nur gering berechnet. Innerhalb von 3 KM ist dieser Service kostenfrei. Ihr Auto wird gereinigt und gepflegt und Sie können diese Zeit weiter nutzen.

Öffnungszeiten


Montag - Freitag 07:30 - 19:00 Uhr
Samstag 07:30 - 18:00 Uhr
Sonn- und Feiertags geschlossen

Preise

Zahlungsmöglichkeiten: DKV, EC, Maestro, Visa, Master, Kreditkarten
Wachspflege 11,00 EUR
Perfektpflege 14,00 EUR
Premiumpflege 17,00 EUR
Titanpflege 20,00 EUR

Zu allen Wäschen ist das Saugen kostenfrei!

Wachspflege

Programm:

  • HD-Vorwäschen
  • Teddytexpflege
  • trocknen
  • Schaumwachs
  • Perfektpflege

    Programm:

  • HD-Vorwäschen
  • Teddytexpflege
  • trocknen
  • Schaumwachs
  • Glanzpolitur
  • Unterbodenwäsche
  • Premiumpflege

    Programm:

  • HD-Vorwäschen
  • Teddytexpflege
  • trocknen
  • Schaumwachs
  • Glanzpolitur
  • Unterbodenwäsche
  • Unterbodenkonservierung
  • Nanoeffekt
  • Dachboxenverleih


    Slide11

    Thule Ranger 500

    Faltbare Dachbox für eine platzsparende Aufbewahrung

    Volumen 260 L
    Außenmaß 190 x 50 x 30
    Innenmaß 185 x 45
    Zuladung 50 kg

    ab 53,00 € Mehr Info

    Slide12

    Thule Dynamic L

    Sportliche, aerodynamische und schlanke Cargo Box für die Dachmontage.

    Volumen 430 L
    Außenmaß 235 x 94 x 35
    Innenmaß 226 x 85 x 28
    Zuladung 75 kg

    ab 53,00 € Mehr Info

    Slide13

    Thule Motion XT Sport

    Elegante und geräumige Cargo Box für die Dachmontage.

    Volumen 300 L
    Außenmaß 189 x 67.5 x 43
    Innenmaß 177 x 57 x 37
    Zuladung 75 kg

    ab 53,00 € Mehr Info

    Slide21

    Thule Motion XT XL

    Elegante und geräumige Cargo Box für die Dachmontage.

    Volumen 500 L
    Außenmaß 215 x 91.5 x 44
    Innenmaß 200 x 80 x 38
    Zuladung 75 kg

    ab 53,00 € Mehr Info

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    Thule Touring Alpine

    Elegante und dennoch funktionelle, benutzerfreundliche Dachbox.

    Volumen 430 L
    Außenmaß 232 x 70 x 42
    Innenmaß 228 x 65 x 38
    Zuladung 50 kg

    ab 53,00 € Mehr Info

    Slide23

    Thule Touring M

    Elegante und dennoch funktionelle, benutzerfreundliche Dachbox.

    Volumen 400 L
    Außenmaß 175 x 82 x 45
    Innenmaß 170 x 77 x 39
    Zuladung 50 kg

    ab 53,00 € Mehr Info

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    Thule FreeRide

    Funktionaler, bedienerfreundlicher Fahrradträger für Fahrradtransport.

    Rundrahmengrößen 22-70mm
    Maße 149 x 21 x 8.4
    Gewicht 3,5 kg
    Zuladung 17 kg

    ab 31,00 € Mehr Info

    Slide32

    Thule OutRide

    Der leichte und praktische Fahrradträger transportiert Ihr Fahrrad professionell.

    Rundrahmengrößen Alle
    Maße 137 x 22 x 8
    Gewicht 2,5 kg
    Zuladung 17 kg

    ab 31,00 € Mehr Info

    Slide33

    Thule Loading Ramp

    Mit der praktischen, abnehmbaren Laderampe wird das Auf- und Abladen.

    • Rollen Sie das Fahrrad bequem auf den Träger.
    • Geeignet für EasyFold, EuroPower, EuroClassic G6 und VeloCompact

    ab 25,00 € Mehr Info

    Quelle Bilder im Dachboxenverleih Thule Group Deutschland | Preise | AGB für Dachboxenverleih | Reservierungsanfrage

    Preise Dachboxenverleih in EUR

    1 Tag 1. Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche
    Dachbox ab 9,00 53,00 84,00 125,00 170,00
    Dachbox incl. Halterung ab 14,00 80,00 123,00 177,00 233,00
    Fahrradträger f. Anhängerkupplung 6,00 34,00 56,00 78,00 88,00

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Dachboxen

    § 1 Pflichten des Vermieters

    1. Der Vermieter übergibt eine mangelfreie und verkehrssichere Dachbox- / Halterung & Fahrradträger nebst dem im Vertrag genannten Zubehör.
    2. Sollte während der Mietdauer eine Reparatur notwendig werden, so hat der Mieter umgehend Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. Reparaturen, dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters vorgenommen werden und auch nur insoweit, als sie notwendig sind um die Verkehrssicherheit der Dachbox- / Halterung & Fahrradträger zu gewährleisten. In Notfällen, und für den Fall, dass der Vermieter nicht erreichbar ist, darf der Mieter bis zu einem Betrag von 100,- EUR. notwendige Reparaturen durchführen lassen. Die Reparaturkosten sind vom Vermieter insoweit zu tragen, als diese durch normalen Verschleiss erforderlich sind. Ansonsten haftet der Mieter für die unsachgemäße Behandlung und die dadurch entstehenden Reparaturen im Übrigen nach § 4 dieser Bestimmung.

    § 2 Pflichten des Mieters

    1. Der Mietpreis ergibt sich aus der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. aus der anhängenden Preisliste des Vermieters. Fahrzeuge werden nur an Personen bzw. Firmen vermietet, die einen Personalausweis und einen für das gemietete Fahrzeug gültigen Führerschein vorlegen, bzw. einen mit einem gültigen Führerschein versehenen Fahrer stellen. Der Mietpreis ist im Voraus der voraussichtlichen und vereinbarten Miete fällig. Bei eventueller Verlängerung (Nur mit Genehmigung des Vermieters zulässig) erfolgt bei Rückgabe des Fahrzeugs Abrechnung gemäß der z. Zt. gültigen Preisliste. Darüber hinaus kann der Vermieter eine angemessene Kaution bei Abholung der Dachbox- / Halterung & Fahrradträger verlangen.
    2. Der Mieter hat die Dachbox- / Halterung & Fahrradträger sorgsam zu behandeln und ordnungsgemäß zu sichern. Im Falle des Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, nachzuweisen, dass diese ordnungsgemäß abgesichert waren. Die Dachbox- / Halterung & Fahrradträger sind bei Nacht in einer Garage oder an einem sonstigen gesicherten Platz abzustellen. Darüber hinaus hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass bei Abstellen dieser ordnungsgemäß gesichert wird.
    3. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder den im Mietvertrag genannten Personen benutzt werden. Fahrten außerhalb des Bundesgebietes sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, dass dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist und somit mit Zustimmung des Vermieters erfolgt.
    4. Unfälle oder sonstige Beschädigungen an der Dachbox- / Halterung & Fahrradträger hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Kleinere Schäden sind spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges mitzuteilen. Dabei ist der Vermieter über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten. Bei einem Unfall muss ein Unfallbericht angefertigt werden, der Angaben über die beteiligten Fahrzeuge, Personen, deren Anschrift und die amtlichen Kennzeichen enthält. Bei jedem Unfall, auch bei einem Kleinstschaden ist die Polizei zu benachrichtigen, es sei denn, dass Zeugen vorhanden sind, die eine zuverlässige Aufklärung des Unfalls und die damit erforderlichen Feststellungen treffen können. Der Mieter ist nicht berechtigt gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Brand, Diebstahl sowie Wildschäden sind sowohl der nächsten Polizeidienststelle als auch dem Vermieter unverzüglich zu melden.
    5. Der Mieter ist verpflichtet die Dachbox- / Halterung & Fahrradträger nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter zu den üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Wird der Rückgabezeitpunkt ohne telefonische Rücksprache überschritten, so ist der Vermieter berechtigt, bei Verspätungen über 3 Stunden die vereinbarte Tagesmiete pro Tag zu berechnen. Unbeschadet dieser Regelung ist der Vermieter berechtigt weiteren Schadensersatz gem. § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fordern. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    § 3 Haftung des Vermieters

    Der Vermieter und seine Mitarbeiter ( Erfüllungsgehilfen ) haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Vermieter nur insoweit, als der Schaden durch die im Mietvertrag genannten Versicherungen und im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung abgedeckt, bzw. abdeckbar ist.

    § 4 Haftung des Mieters

    1. Der Mieter hat die Dachbox- / Halterung & Fahrradträger in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Anhänger bei Abholung übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Mietfahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre.
    2. Die Haftung umfasst nicht nur die Schäden an der gemieteten Dachbox- / Halterung & Fahrradträger, sondern darüber hinaus auch sämtliche Schadensnebenkosten einschließlich eines eventuellen Verdienstausfalles des Vermieters. Dieser Verdienstausfall bestimmt sich nach der Höhe einer Tagesmiete pro Tag an dem der beschädigte Anhänger dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Es bleibt dem Vermieter der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ebenso ist der Vermieter berechtigt, bei entsprechendem Nachweis einen höheren Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
    3. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung des Anhängers verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind.

    § 5 Verjährung

    Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Beschädigung oder Veränderung des Anhängers verjähren in 6 Monaten vom Zeitpunkt der Rückgabe der Dachbox- / Halterung & Fahrradträger an gerechnet.

    § 6 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt, das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

    § 7 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand wird der Sitz des Vermieters vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter Vollkaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

    Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

    Stand: November 2018

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    Profesionelle Reinigung = Tip Top Pflege

    • Was ist Tip Top Pflege
    • Preise

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    In einem gepflegten Auto unterwegs zu sein, macht Ihnen mehr Freude und es lohnt sich. Sie investieren in den Werterhalt Ihres Wagens was besonders bei Leasing-Fahrzeugen positiv zu Buche schlägt.

    Liebenswert

    Mit unseren Polituren können wir Ihr Auto zusätzlich verwöhnen und kleine Kratzer wieder verschwinden lassen.

    Vollwert

    Wir reinigen mit unserem Basis-Programm Ihr Auto fachgerecht und strahlend sauber in meist nur 45 Minuten. Sie können ebenso aus einer Vielzahl von TipTop Extras auswählen und erhalten so Ihr individuelles Programm – von der Basispflege bis hin zur Vollwertpflege. Wenn Sie unseren Hol-Bring-Service nutzen, steht Ihr Auto danach einfach wieder wie neu vor der Tür.

    Die TipTop Profi-Pflege von Phönix-Carwash GmbH

    Leistungen und Preise

    Leistung Beschreibung Preis
    Basispflege Fahrzeugwäsche außen Basis
    Einstiegsleisten trocknen
    Fensterreingung innen, Aussaugen
    Armaturenbrett wischen
    35,00 EUR
    Zuschläge 7 Sitze 5,00 EUR
    Zuschläge 9 Sitze 7,00 EUR
    Cockpitfplege 15,00 EUR
    Polieren maschinell 95,00 EUR
    Polieren Hochglanz von Hand 245,00 EUR
    Chrompflege 10,00 EUR
    Polsterpflege
    Inkl. Shampoonieren
    Fahrersitz 15,00 EUR
    Beifahrersitz 15,00 EUR
    Rücksitze / Bank 30,00 EUR
    Lederpflege
    Inkl. Imprägnieren
    Fahrersitz 15,00 EUR
    Beifahrersitz 15,00 EUR
    Rücksitze / Bank 30,00 EUR
    Shampoonieren Dachhimmel 35,00 EUR
    Teppich 35,00 EUR
    Spezial-Säuberung Teerfleckenentfernung 20,00 EUR
    Tierhaare 65,00 EUR
    Starke Verschmutzung 25,00 EUR
    Einstiegsleisten reinigen und abdampfen 15,00 EUR
    Felgenreinigung am Fahrzeug pro Felge 2,50 EUR
    Kunststoff-Auffrischung 15,00 EUR
    Cabrio Verdeck Imprägnierung 45,00 EUR

    Kontakt


    Phönix-Carwash GmbH • Katharina-Paulus-Str. 4 • 65824 Schwalbach.

    +49(0)6196 - 998 679-0 oder: info@phoenix-carwash.de

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    Katharina-Paulus-Strasse 4 • 65824 Schwalbach/Ts.

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